Sozialpädagogischer Assistent (Kinderpfleger) (m/w/d)
Dies sind allgemeine Informationen zum Ausbildungsberuf, genaueres findest du bei den Unternehmen direkt.
Ausbildungsdauer
Vollzeit: ca. 2-3 Jahre
Teilzeit: 2-3 Jahre
Mit Erwerb der allgemeinen Hochschulreife: 3-4 Jahre
Gehalt
1. Ausbildungsjahr: € 1.341
2. Ausbildungsjahr: € 1.402
3. Ausbildungsjahr: € 1.503
Tätigkeitsbereich
Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen kümmern sich zusammen mit sozialpädagogischen Fachkräften oder Kinderkrankenpflegekräften vor allem um Säuglinge und Kleinkinder. Auch die Eltern beziehen sie mit in ihre Tätigkeit ein. Sie sorgen für pädagogisch interessantes und altersgemäßes Spielmaterial und leiten die Kinder beim Spielen an. Je nach Altersgruppe basteln, musizieren und turnen sie mit den Kindern. Sie helfen bei der Körperpflege und wirken bei der Versorgung kranker Kinder mit. Außerdem erledigen sie Hausarbeit, soweit diese mit der Kinderbetreuung in Zusammenhang steht, also z.B. Essenszubereitung und Wäschepflege. Teilweise unterstützen sie auch die pädagogische Arbeit mit Jugendlichen.
Ausbildungsart
Sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs.
Sie dauert in Vollzeit oder Teilzeit ca. 2-3 Jahre (mit Zusatzqualifikation 3-4 Jahre) und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Je nach Bundesland kann die Ausbildung auch in einer praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) durchgeführt werden.
Schulische Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird in der Regel ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss.
Je nach Bundesland können abweichende schulische oder berufliche Voraussetzungen sowie z.B. ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, ein erweitertes Führungszeugnis oder der Nachweis über eine Praktikumsstelle bzw. ein Arbeitsvertrag mit einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung gefordert werden.
Für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen benötigt man einen Nachweis über den Masernschutz. Je nach Einrichtung werden ggf. weitere Schutzimpfungen, z.B. gegen Hepatitis A und B, bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangt.
Persönliche Voraussetzungen
Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft
Psychische Stabilität
Beherrschtheit / Selbstkontrolle
Verschwiegenheit
Befähigung zum Planen und Organisieren
Pädagogisches Geschick