Erzieher (m/w/d)
Dies sind allgemeine Informationen zum Ausbildungsberuf, genaueres findest du bei den Unternehmen direkt.
Ausbildungsdauer
2 Jahre schulische Ausbildung mit Praktika und 1 Jahr Berufspraktikum
Gehalt
Der Besuch von schulischen Einrichtungen der Aus- bzw. Weiterbildung wird nicht vergütet.
Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet.
Tätigkeitsbereich
Erzieher/innen nehmen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wahr. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen dabei auf sozialpädagogischen Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit, in Kindertageseinrichtungen und Schulen oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Sie beobachten das Verhalten, Befinden sowie den Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen, erstellen Erziehungspläne und wenden altersgerechte pädagogische Methoden an, z.B. für das Erlernen bestimmter Fähigkeiten oder Verhaltensweisen. Um die körperliche und geistige Entwicklung zu fördern, motivieren sie beispielsweise zu kreativen Aktivitäten, zu freiem und gelenktem Spiel oder zu Bewegung. Darüber hinaus bereiten Erzieher/innen Speisen zu, behandeln leichte Verletzungen und halten die Kinder zu Körperpflege und Hygiene an. Sie reflektieren ihre erzieherische Arbeit im Team mit den Kolleginnen und Kollegen und arbeiten, je nach Einrichtung, mit Fachleuten aus Medizin, Psychologie und Therapie zusammen. Zu Eltern bzw. Erziehungsberechtigten halten sie engen Kontakt und stehen ihnen informierend und beratend zur Seite. Die Gestaltung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit an Bildungseinrichtungen kann ebenfalls zu ihren Aufgaben gehören.
Ausbildungsart
Erzieher/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen, Fachakademien und Berufskollegs.
Schulische Voraussetzungen
Vorausgesetzt werden in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss und entweder eine abgeschlossene Ausbildung z.B. in einem (sozial)pädagogischen, sozial- oder familienpflegerischen Ausbildungsberuf oder eine mehrjährige für die Aus- bzw. Weiterbildung förderliche Berufstätigkeit.
Alternativ ist der Zugang auch mit Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einer einschlägigen praktischen Tätigkeit möglich.
Je nach Bundesland können abweichende schulische Voraussetzungen sowie z.B. ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, ein erweitertes Führungszeugnis oder auch ein Vertrag über die praktische Ausbildung bzw. ein Arbeitsvertrag mit einer geeigneten, z.B. sozial- oder heilpädagogischen, Einrichtung gefordert werden.
Für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen benötigt man einen Nachweis über den Masernschutz. Je nach Einrichtung werden ggf. weitere Schutzimpfungen, z.B. gegen Hepatitis A und B, bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangt.
Persönliche Voraussetzungen
Spaß an sozialen und pädagogischen Aufgaben
Einfühlungsvermögen
Belastbarkeit
Freude am Umgang mit Kindern