Pflegefachmann (m/w/d)
Dies sind allgemeine Informationen zum Ausbildungsberuf, genaueres findest du bei den Unternehmen direkt.
Ausbildungsdauer
Vollzeit 3 Jahre, Teilzeit bis zu 5 Jahren
Gehalt
1. Ausbildungsjahr: € 1.341
2. Ausbildungsjahr: € 1.402
3. Ausbildungsjahr: € 1.503
Tätigkeitsbereich
Pflegefachleute pflegen und betreuen Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. In der Grundpflege betten sie hilfsbedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege. In der ambulanten Pflege arbeiten Pflegefachleute auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen diese z.B. in Pflegetechniken. Sie versorgen in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen z.B. Wunden und führen Infusionen, Blutentnahmen und Punktionen durch. Außerdem assistieren sie bei Untersuchungen, verabreichen den Patienten ärztlich verordnete Medikamente oder Injektionen und bereiten sie auf operative Maßnahmen vor. Darüber hinaus übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben wie die Ermittlung des Pflegebedarfs und die Planung, Koordination und Dokumentation von Pflegemaßnahmen. Auch bei der Patientenaufnahme, in der Qualitätssicherung und bei der Verwaltung des Arzneimittelbestandes wirken sie mit.
Ausbildungsart
Pflegefachmann/-frau ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an Pflegeschulen sowie an Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Sie dauert in Vollzeit 3 Jahre, in Teilzeit höchstens 5 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Ist im Ausbildungsvertrag ein entsprechender Vertiefungseinsatz vereinbart, können die Auszubildenden für das letzte Drittel der Ausbildung entscheiden, ob sie die begonnene Ausbildung als Pflegefachmann/-frau fortsetzen oder ob sie die Ausbildung neu ausrichten auf einen Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in.
Daneben besteht die Möglichkeit, eine Pflegeausbildung im Rahmen eines Hochschulstudiums zu absolvieren.
Schulische Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss, der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung, z.B. in der Gesundheits- und Kranken- oder Altenpflegehilfe.
Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung z.B. gefordert:
ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
ggf. Führungszeugnis
ggf. Vorpraktikum
Für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen benötigt man einen Nachweis über den Masernschutz. Je nach Einrichtung werden ggf. weitere Schutzimpfungen, z.B. gegen Hepatitis A und B, bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangt.
Persönliche Voraussetzungen
Merkfähigkeit
Pädagogisches Geschick
Mündliches Ausdrucksvermögen
Konfliktfähigkeit