Operationstechnische Assistenz (OTA) (m/w/d)
Dies sind allgemeine Informationen zum Ausbildungsberuf, genaueres findest du bei den Unternehmen direkt.
Ausbildungsdauer
Vollzeit: 3 Jahre
Teilzeit: höchstens 5 Jahre
Gehalt
1. Ausbildungsjahr: € 1.341
2. Ausbildungsjahr: € 1.402
3. Ausbildungsjahr: € 1.503
Tätigkeitsbereich
Operationstechnische Assistenten und Assistentinnen sind an der Vorbereitung und Durchführung von Operationen beteiligt. Zunächst bereiten sie Patienten für die Operation vor und bringen sie in die richtige Position für den Eingriff. Während der Operation assistieren sie den Ärzten und Ärztinnen, indem sie ihnen die benötigten Instrumente und Materialien zureichen. Zudem überwachen sie Atmung und Kreislauf der Patienten, um im Notfall schnell intervenieren zu können. Operationstechnische Assistenten und Assistentinnen tragen Mitverantwortung für die Hygiene im Operationssaal, pflegen z.B. die technischen Geräte und sterilisieren die Instrumente. Außerdem dokumentieren sie die Eingriffe und kümmern sich ggf. um die Vorratshaltung und Ersatzbeschaffung von Operationsmaterial.
Ausbildungsart
Operationstechnische/r Assistent/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an Berufsfachschulen sowie an Krankenhäusern bzw. ambulanten Einrichtungen.
Sie dauert in Vollzeit 3 Jahre, in Teilzeit höchstens 5 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Chirurgisch-technischen Assistenten/zur Chirurgisch-technischen Assistentin zu absolvieren. Diese setzt jedoch die Fachhochschulreife voraus.
Schulische Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung.
Darüber hinaus wird je nach Bildungsanbieter z.B. gefordert:
Volljährigkeit
Nachweis der gesundheitlichen Eignung
ggf. Praktikum vor Beginn der Ausbildung
Für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen benötigt man einen Nachweis über den Masernschutz. Je nach Einrichtung werden ggf. weitere Schutzimpfungen, z.B. gegen Hepatitis A und B, bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangt.
Persönliche Voraussetzungen
Daueraufmerksamkeit
Auge-Hand-Koordination
Beobachtungsgenauigkeit
Selbstständige Arbeitsweise
Psychische Belastbarkeit