Mittlerer Polizeivollzugsdienst
Dies sind allgemeine Informationen zum Ausbildungsberuf, genaueres findest du bei den Unternehmen direkt.
Ausbildungsdauer
2-3 Jahre
Je nach Bundesland auch in Teilzeit: 3 Jahre
Gehalt
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto) – je nach Bundesland: € 1.274 bis € 1.378
Tätigkeitsbereich
Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen im mittleren Dienst übernehmen im Einzeldienst bei den Polizeidienststellen überwiegend den Wach- und Streifendienst. Sie leisten in Notsituationen Hilfe, halten bei Ordnungswidrigkeiten den Sachverhalt fest und verhängen Bußgelder. Sie verfolgen Vergehen und wirken bei der Fahndung, bei Festnahmen bzw. bei der Aufklärung von Verbrechen mit, etwa indem sie Beweisstücke sicherstellen oder Zeugen befragen.
Auf der Wache nehmen sie Anrufe entgegen, protokollieren Anzeigen, schreiben Berichte und koordinieren anfallende Aufgaben. Bei Verkehrsunfällen sichern sie die Unfallstelle ab, nehmen Personalien auf und schlichten ggf. Streitigkeiten. Sie regeln den Verkehr, etwa wenn Ampeln ausgefallen sind, oder führen Verkehrskontrollen durch
Ausbildungsart
Die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst erfolgt als 2- bis 3-jähriger Vorbereitungsdienst. Sie ist durch Verordnungen der Bundesländer geregelt und führt zu einer Laufbahnprüfung.
Schulische Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung.
Je nach Bundesland können abweichende oder weitere Voraussetzungen wie eine körperliche Mindestgröße, ein Nachweis der Schwimmfähigkeit oder die Fahrerlaubnis der Klasse B gefordert werden.
Persönliche Voraussetzungen
Körperbeherrschung
Daueraufmerksamkeit
Reaktionsgeschwindigkeit
Psychische Belastbarkeit