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Medizinischer Technologe - Radiologie (m/w/d)

Dies sind allgemeine Informationen zum Ausbildungsberuf, genaueres findest du bei den Unternehmen direkt.

Ausbildungsdauer

Vollzeit: 3 Jahre

Teilzeit: höchstens 5 Jahre

Gehalt

1. Ausbildungsjahr: € 1.215
2. Ausbildungsjahr: € 1.275
3. Ausbildungsjahr: € 1.372

Tätigkeitsbereich

Medizinische Technologen und Technologinnen für Radiologie unterstützen die ärztliche Diagnose von Erkrankungen oder Verletzungen durch radiologische und andere bildgebende Verfahren. Auf Anforderung des Arztes bzw. der Ärztin fertigen sie z.B. Röntgenbilder an, setzen Computertomografien, Magnetresonanztomografien, Ultraschalldiagnostik oder die nuklearmedizinische Bildgebung ein. In der Strahlentherapie führen sie Bestrahlungen z.B. von Tumoren durch, in der Nuklearmedizin Behandlungen mit radioaktiven Substanzen z.B. bei Schilddrüsenkrebs. Sie bereiten die jeweiligen Anlagen und Apparate vor, treffen die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen, informieren die Patienten über die Untersuchung, platzieren oder lagern sie in der jeweils erforderlichen Position, z.B. für das Bestrahlen oder Röntgen eines Körperteils, und betreuen sie während der Untersuchung. Sie beurteilen die Qualität von Aufnahmen, erfassen Messwerte, dokumentieren Untersuchungsabläufe und sorgen für die sachgerechte Lagerung des Filmmaterials bzw. für das Speichern der digitalen Daten. Regelmäßig kontrollieren sie die korrekte Funktion ihrer Geräte und sorgen für die Einhaltung von Wartungsintervallen.

Ausbildungsart

Medizinischer Technologe/Medizinische Technologin für Radiologie ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an Berufsfachschulen sowie an Krankenhäusern bzw. ambulanten medizinischen Einrichtungen.

Sie dauert in Vollzeit 3 Jahre, in Teilzeit höchstens 5 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfun

Schulische Voraussetzungen

Vorausgesetzt wird in der Regel entweder ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung.

Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung z.B. gefordert:

ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung

Deutschkenntnisse

Für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen benötigt man einen Nachweis über den Masernschutz. Je nach Einrichtung werden ggf. weitere Schutzimpfungen, z.B. gegen Hepatitis A und B, bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangt.

Persönliche Voraussetzungen

praktisch-konkrete Tätigkeiten
sozial-beratenden Tätigkeiten
Auge-Hand-Koordination
Beobachtungsgenauigkeit

Arbeitgeber

Bei diesen Arbeitgebern kannst du dich über diese Ausbildung informieren:

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