Heilerziehungspflegeassistent(M/W/D)
Dies sind allgemeine Informationen zum Ausbildungsberuf, genaueres findest du bei den Unternehmen direkt.
Ausbildungsdauer
Vollzeit: 1-3 Jahre
Teilzeit: 3 Jahre
Gehalt
Die Ausbildung in der Heilerziehungspflegeassistenz ist durch Gesetze und Verordnungen der Länder geregelt. Es kann ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung bestehen.
Tätigkeitsbereich
Heilerziehungspflegeassistenten und -assistentinnen unterstützen Heilerziehungspfleger/innen bei der Pflege, Förderung und Anleitung von Menschen aller Altersgruppen mit geistigen, körperlichen, seelischen oder mehrfachen Behinderungen. Sie helfen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen z.B. bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme oder hauswirtschaftlichen Arbeiten. Gegebenenfalls begleiten sie Personen zur Schule, zur Arbeitsstätte, zum Einkaufen, zu Arzt- oder Behördenterminen. Bei kranken und bettlägerigen Menschen übernehmen sie auch die Grundpflege.
Auch beim Aufstellen individueller Förderpläne sind sie beteiligt und bringen z.B. ihre Kenntnis der Bedürfnisse, Fähigkeiten und Interessen der betreuten Menschen ein. Im Rahmen der Umsetzung von Fördermaßnahmen regen sie z.B. Menschen mit Behinderungen zu kreativ-musischen und künstlerischen Beschäftigungen an, unterstützen sie beim Entwickeln von Arbeitsfertigkeiten oder organisieren Freizeitaktivitäten. Zudem wirken sie bei therapeutischen Maßnahmen mit, etwa im Bereich der Beschäftigungs- oder Arbeitstherapie.
Ausbildungsart
Heilerziehungspflegeassistent/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen bzw. Berufskollegs.
Sie dauert in Vollzeit 1-3 Jahre, in Teilzeit 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Schulische Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird in der Regel ein Hauptschulabschluss.
Je nach Bundesland können weitere Zugangsvoraussetzungen gefordert werden, z.B. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit, ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung oder ein Führungszeugnis.
Für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen benötigt man einen Nachweis über den Masernschutz. Je nach Einrichtung werden ggf. weitere Schutzimpfungen, z.B. gegen Hepatitis A und B, bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangt.
Persönliche Voraussetzungen
Pädagogisches Geschick
Verschwiegenheit
Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft