Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (m/w/d)
Dies sind allgemeine Informationen zum Ausbildungsberuf, genaueres findest du bei den Unternehmen direkt.
Ausbildungsdauer
Vollzeit: 1-2 Jahre
Teilzeit: 2-4 Jahre
Gehalt
Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe ist durch Gesetze und Verordnungen der Länder geregelt. In vielen Bundesländern besteht ein Anspruch auf Ausbildungsvergütung.
Tätigkeitsbereich
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen wirken bei Körperpflegemaßnahmen mit, betten und lagern Patienten um, teilen Essen aus und helfen bei der Nahrungsaufnahme. Sie beobachten und kontrollieren Puls, Temperatur, Blutdruck und Atmung ihrer Patienten. Zudem begleiten sie diese zu Untersuchungen und Behandlungen. An physikalischen Therapiemaßnahmen sind sie ebenso beteiligt. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen sind zudem für Sauberkeit und Hygiene zuständig: Sie reinigen und pflegen Instrumente, räumen die Krankenzimmer auf und richten die Betten. Außerdem führen sie einfache ärztliche Anweisungen und Verordnungen durch, helfen bei der Pflegedokumentation und -organisation mit und unterstützen Fachkräfte wie Pflegefachleute bei den Nachtwachen.
Ausbildungsart
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen.
Sie dauert in Vollzeit 1-2 Jahre, in Teilzeit 2-4 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Schulische Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird in der Regel ein Hauptschulabschluss.
Je nach Bundesland können weitere Zugangsvoraussetzungen gefordert werden, z.B. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufserfahrung in Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung oder ein Führungszeugnis.
Für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen benötigt man einen Nachweis über den Masernschutz. Je nach Einrichtung werden ggf. weitere Schutzimpfungen, z.B. gegen Hepatitis A und B, bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangt.
Persönliche Voraussetzungen
Handgeschick
Beobachtungsgenauigkeit
Interesse an sozial-beratenden Tätigkeiten