Beamter - Zolldienst (mittl. Dienst) (m/w/d)
Dies sind allgemeine Informationen zum Ausbildungsberuf, genaueres findest du bei den Unternehmen direkt.
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Gehalt
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Bundesbehörden (brutto):
€ 1.473
Tätigkeitsbereich
Beamte und Beamtinnen im mittleren Zolldienst erfassen und überprüfen im Zollabfertigungsdienst gewerbliche Warensendungen und bearbeiten Zollanträge. Im Rahmen der Reiseverkehrsabfertigung kontrollieren sie z.B. Gepäckstücke und Fahrzeuge. Dabei setzen sie auf Waren im grenzüberschreitenden Verkehr gemäß den gesetzlichen Vorschriften Zölle und Steuern fest. Im Zollfahndungsdienst gehen sie illegalen Aktivitäten im grenzüberschreitenden Warenverkehr nach. Zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung kontrollieren sie in Betrieben, ob Beschäftigte ordnungsgemäß angemeldet sind. Die Beamten und Beamtinnen kontrollieren Belege, ermitteln und ahnden Verstöße und führen Vollstreckungsaufträge über Forderungen des Bundes durch, z.B. zu Steuern oder Beiträgen zur Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
Mit den entsprechenden Voraussetzungen können sie auch in Spezialeinheiten tätig werden, z.B. bei der Zentralen Unterstützungseinheit Zoll (ZUZ), bei den Observationseinheiten Zoll (OEZ), beim Wasserzoll oder als Zollhundeführer/innen.
Ausbildungsart
Die Ausbildung im mittleren Zolldienst erfolgt als 2-jähriger Vorbereitungsdienst. Sie ist durch Verordnungen des Bundes geregelt und führt zu einer Laufbahnprüfung.
Schulische Voraussetzungen
Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer förderlichen abgeschlossenen und mindestens zweijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Darüber hinaus wird für den Zugang zur Ausbildung gefordert:
gesundheitliche Eignung für die Anforderungen des Zolldienstes (wird durch eine ärztliche Einstellungsuntersuchung festgestellt)
Höchstalter von 49 Jahren
deutsches Sportabzeichen (mindestens in Bronze)
für den Einsatz auf einem Zollboot: nautisches oder maschinentechnisches Befähigungszeugnis
Persönliche Voraussetzungen
Mündliches Ausdrucksvermögen
Merkfähigkeit
Befähigung zum Planen und Organisieren